Search
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DAMEGO GmbH
(nachfolgend „DAMEGO“ genannt)
Geltung
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von DAMEGO abgeändert werden. Abweichende Bedingungen des Kunden sind rechtsunwirksam, es sei denn, es wird eine schriftliche Bestätigung seitens DAMEGO erteilt.
Sämtliche Angebote sind stets freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für DAMEGO unverbindlich.
Die Weitergabe von DAMEGO-Angeboten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von DAMEGO erlaubt.
Die Angebotserstellung sowie die Vergütung erfolgen auf Basis der Preis-/Honorar-liste vom 01.01.2019.
Nebenabreden und Änderungen zu bestehenden Verträgen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Seiten.
Erhöhen sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach Vertragsabschluß aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen die Gestehungskosten (z. B. Steuern, Gebühren, Tarife, Abgaben), ist DAMEGO berechtigt, die vereinbarten Preise um die nachweisbare Erhöhung anzupassen. Bei Wechselkursänderungen gelten folgende Regelungen:
Hat der Kunde zur Abdeckung von durch DAMEGO in ausländischer Währung zu erfüllenden Verpflichtungen die vereinbarte Depositzahlung geleistet, so wird bei der Endabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der an dem auf den Eingang der Depositzahlung folgenden Tag gilt.
Ist eine Depositzahlung des Kunden nicht geleistet, wird bei der Endabrechnung der Wechselkurs des Zeitpunktes zugrunde gelegt, zu dem DAMEGO die ausländischen Verpflichtungen erfüllt hat.
Alle Spesen und vereinbarten Vergütungen für die bis zum Stornierungszeitpunkt geleisteten Aufwendungen von DAMEGO sowie alle Fremdkosten, Stornierungs- und Rücktrittskosten sind in jedem Fall ungekürzt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden zu zahlen. Nach dieser Zahlungsfrist erhöhen sich die geltend gemachten Forderungen um die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bankkreditsätze bis zum Zahlungseingang bei DAMEGO.
Vorausleistungen an Leistungsträger, die DAMEGO aus vom Kunden geleisteten Depositzahlungen erbracht hat, werden insoweit an diesen zurückerstattet, als sie an DAMEGO von den betreffenden Leistungsträgern zurückgezahlt werden.
DAMEGO ist nicht verpflichtet, wegen der Rückzahlung von Vorausleistungen gerichtlich gegen Leistungsträger vorzugehen. Diesbezügliche Ansprüche tritt DAMEGO an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an.
Im Falle einer zeitlichen Verschiebung des Veranstaltungsdatums durch den Kunden entstehen 10 % des vereinbarten Auftragswertes/Agenturhonorars als Umbuchungsgebühr zuzüglich aller in Verbindung mit der Umbuchung entstehenden Eigen- und Fremdkosten, wenn die Veranstaltung innerhalb der nächsten 12 Monaten abgewickelt wird, es sei denn, der Kunde weist DAMEGO einen niedrigeren Schaden nach.
Mit Auftragserteilung werden 50 % des vereinbarten Auftragswertes sofort fällig. Der verbleibende Rest (50%), respektive Nachberechnung wird mit der Endabrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Alle Rechnungen sind netto, d.h. ohne Skonto bei Erhalt fällig.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von DAMEGO nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Der Kunde erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten einverstanden.
Die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine setzt voraus, daß der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat, insbesondere alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen sowie die vereinbarten Depositzahlungen und sonstigen Zahlungen rechtzeitig und vertragsmäßig zu Verfügung gestellt hat.
Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluß erforderlich werden, unter Berücksichtigung der Interessen von DAMEGO, für den Vertragspartner zumutbar sind. Bei Reiseleistungen sind Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von DAMEGO nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht unzumutbar beeinträchtigen.
Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen und Leistungen von durch
DAMEGO beauftragten Leistungsträgern haftet DAMEGO grundsätzlich nicht. DAMEGO verpflichtet sich jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen Leistungsträger an den Kunden abzutreten.
Bei Reisen bzw. Veranstaltungen sind Beanstandungen unverzüglich nach Auftreten gegenüber DAMEGO bzw. dem vor Ort tätigen verantwortlichen Projektleiter zu erklären, damit möglichst sofort Abhilfe geschaffen werden kann. Ist dies nicht möglich oder fehlgeschlagen, so ist dies unter Wiederholung der Beanstandung spätestens 3 Werktage nach Ende der Reise bzw. Veranstaltung schriftlich gegenüber DAMEGO zu erklären.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die DAMEGO die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Leistungsträgern von DAMEGO oder deren Unterlieferanten oder Unterleistungsträgern eintreten – hat DAMEGO auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen DAMEGO, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und DAMEGO erklärt, auf nicht absehbare Zeit den Vertrag nicht vollständig erfüllen zu können.
Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Rügen binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Beanstandungen leistet DAMEGO nach seiner Wahl kostenfrei Ersatz oder bessert nach. Die Ersatzleistung bezieht sich jedoch nur auf die mit einem Mangel behafteten Teile.
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde DAMEGO die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; anderenfalls entfällt die Gewährleistung.
Allgemeine Haftungsbeschränkungen:
Für Schäden des Kunden haftet DAMEGO nur soweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung erfaßt jedoch nicht direkte Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht sind und solche Mangelschäden, gegen welche zugesicherte Eigenschaften den Besteller gerade absichern sollten.
Die in diesem Abschnitt vereinbarte Haftung, einschließlich der Haftungsbeschränkungen, gilt im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von DAMEGO.
Vermittelt DAMEGO ausdrücklich im fremden Namen, so haftet DAMEGO nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungs-erbringung selbst.
Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Leistung, ausgenommen solche wegen Körperverletzung oder Tötung, verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung.
Eigentumsvorbehalt
DAMEGO behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von DAMEGO in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Waren dürfen nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden.
Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind DAMEGO unverzüglich mitzuteilen.
Die Aufbewahrung von Aktionsmitteln und sonstigen Unterlagen erfolgt nur nach vorheriger Absprache und je nach Einzelfall auch gegen gesondertes Entgelt.
Für einen ausreichenden Versicherungsschutz dieser Aktionsmittel und Unterlagen hat der Kunde selbst zu sorgen.
DAMEGO ist berechtigt, Exemplare der von ihm gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. DAMEGO kann auf Vertragserzeugnissen bei Zustimmung des Kunden in geeigneter Form auf die Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur schriftlich verweigern.
Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne Zustimmung von DAMEGO nicht auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht für Fälle, in denen die Abtretung einer Geldforderung gem. § 345 a HGB gleichwohl wirksam ist.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluß des Einheitlichen Kaufrechts (BGBL 1 1973, 856 ff. v. 868 ff).
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Erfüllungsort ist der Sitz von DAMEGO.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz von DAMEGO, wenn von Gesetz wegen nicht zwingend vorgeschrieben ist.
DAMEGO GmbH
Kaulbachstr. 51a
80539 München
Tel 49.(0)89.322 09 69-0
meetme@damego.de
www.damego.de